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   LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21   

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LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21 (https://dejure.org/2023,38566)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.02.2023 - 30 O 83/21 (https://dejure.org/2023,38566)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - 30 O 83/21 (https://dejure.org/2023,38566)
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  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Grundsätzlich soll nur ein Gericht für alle Klagen aus dem Vertrag zuständig sein (EuGH EuZW 2009, 569 Rn. 34 f.; BGH NJW-RR 2006, 1806 Rn. 14 ff.).

    Auch im Fall mehrerer, in verschiedenen Mitgliedstaaten gelegener Orte, an denen die Dienstleistungen erbracht werden, ist der Ort zu suchen, an dem die engste Verknüpfung zwischen dem fraglichen Vertrag und dem zuständigen Gericht besteht, insbesondere der Ort, an dem nach dem Vertrag die Hauptdienstleistung zu erbringen ist (zur EugVVO a.F. betreffend Fluggastrechte EuGH, Urteil vom 09.07.2009 - C-204/08 -, EuZW 2009, 569).

  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Kann der Ort der hauptsächlichen Leistungserbringung nicht anhand der Vertragsbestimmungen ermittelt werden, weil diese entweder mehrere Erbringungsorte oder ausdrücklich gar keinen bestimmten Erbringungsort vorsehen, hat der Dienstverpflichtete aber bereits solche Leistungen erbracht, so ist hilfsweise der Ort heranzuziehen, an dem er seine Tätigkeiten zur Erfüllung des Vertrags tatsächlich überwiegend vorgenommen hat, vorausgesetzt, die Erbringung der Dienstleistungen an diesem Ort widerspricht nicht dem Parteiwillen, wie er sich aus den Vertragsbestimmungen ergibt (zur EuGVVO a.F. betreffend einen Handelsvertreter EuGH, Urteil vom 11.03.2010 - C-19/09 -, NJW 2010, 1189).

    Darüber hinaus weist er eine räumliche Nähe zum Rechtsstreit auf, da der Dienstverpflichtete dort aller Wahrscheinlichkeit nach einen nicht unerheblichen Teil seiner Dienstleistungen erbringen wird (zur EuGVVO a.F. betreffend einen Handelsvertreter: EuGH, Urteil vom 11.03.2010 - C-19/09 -, NJW 2010, 1189).

  • EuGH, 04.03.1982 - 38/81

    Effer Spa / Kantner

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Ob die Beklagte den Vertragsabschluss bestreitet, ist für die Frage der Zuständigkeit nicht relevant (EuGH, Urteil vom 04.03.1982 - 38/81 -, BeckRS 2004, 71041, beck-online; BeckOK ZPO/Thode, 47. Ed. 1.12.2022, Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 17).

    Eine Zuständigkeit für Klagen ist bereits dann eröffnet, wenn in Frage steht, ob ein Vertrag zustande gekommen ist (EuGH, Urteil vom 04.03.1982 - 38/81 -, BeckRS 2004, 71041, beck-online; BeckOK ZPO/Thode, 47. Ed. 1.12.2022, Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 25c).

  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 436/09

    Verbotene Vernehmungsmethoden (Vernehmung nach vorheriger Observation und

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Die Zuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 1 Buchstabe b EuGVVO ist autonom einheitlich für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis festgelegt worden (EuGH NJW 2007, 1799 Rn. 24, 26; BGH NJW 2010, 3452 Rn. 19 f.), einschließlich der Zahlungsverpflichtung des Käufers bzw. des Dienstleistungsgläubigers (EuGH NJW 2010, 1059 Rn. 50; BGH NJW 2010, 2452 Rn. 19 f.).
  • BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Hierbei ist aus Sicht der Kammer möglicherweise der weitere wettbewerbsrechtlich zu würdigende Umstand zu berücksichtigen, dass die Beklagte als Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung (s. BGH, Beschluss vom 23.06.2020 - KVR 69/19 -) eine kostenlose Nutzung des Netzes der Klägerin durch Schaffung von Fakten zu erreichen sucht (vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB), wie klägerseits vorgebracht wird.
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf:

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Die Zuständigkeit gemäß Art. 7 Nr. 1 Buchstabe b EuGVVO ist autonom einheitlich für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis festgelegt worden (EuGH NJW 2007, 1799 Rn. 24, 26; BGH NJW 2010, 3452 Rn. 19 f.), einschließlich der Zahlungsverpflichtung des Käufers bzw. des Dienstleistungsgläubigers (EuGH NJW 2010, 1059 Rn. 50; BGH NJW 2010, 2452 Rn. 19 f.).
  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 316/13

    Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Da bereits auf Grund des durch Auslegung zu ermittelnden Erklärungswertes ein Vertragsschluss erfolgt ist, kommt es nicht darauf an, dass vorliegend auch nach den Auslegungsgrundsätzen der Protestatio facto contraria non valet (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2000 - VI ZR 173/99 -, NJW 2000, 3429; Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 316/13 -, NJW 2014, 3148) aus den dargestellten Gesichtspunkten dem Handeln gegenüber der Erklärung Vorrang einzuräumen ist.
  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, sofern sich die Vertragslücken ausfüllen lassen ( BGH, Urteil vom 20.06.1997 - V ZR 39/96 - juris, Rn. 9; M. Otto in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 154 BGB (Stand: 01.05.2020), Rn. 11).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Da bereits auf Grund des durch Auslegung zu ermittelnden Erklärungswertes ein Vertragsschluss erfolgt ist, kommt es nicht darauf an, dass vorliegend auch nach den Auslegungsgrundsätzen der Protestatio facto contraria non valet (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2000 - VI ZR 173/99 -, NJW 2000, 3429; Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 316/13 -, NJW 2014, 3148) aus den dargestellten Gesichtspunkten dem Handeln gegenüber der Erklärung Vorrang einzuräumen ist.
  • EuGH, 20.04.2016 - C-366/13

    Profit Investment SIM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG Bonn, 10.02.2023 - 30 O 83/21
    Auch bereicherungsrechtliche Ansprüche, die in Folge der etwaigen Nichtigkeit des Vertrages oder sonst eng mit einem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien verbunden sind, unterfallen dieser Zuständigkeit (EuGH, Urteil vom 20.04.2016 - C-366/13 -, EuZW 2016, 419; BeckOK ZPO/Thode, 47. Ed. 1.12.2022, Brüssel Ia-VO Art. 7 Rn. 18a.1, 21a.2).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

  • OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 89/11

    Funktionelle Zuständigkeit des Kartellsenats für einen Rechtsstreit um die Höhe

  • EuGH, 03.05.2007 - C-386/05

    Color Drack - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

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